Spätestens wenn der Urlaub vor der Tür steht, stellt sich die Frage, wie man den Umtausch in eine Fremdwährung genau berechnet. Diese und zwei weitere Fragen, die uns aus dem Bereich der Buchhaltung häufig im Alltag begegnen, hat WIFI Wien Trainerin Irmgard Richter-Irschik für uns beantwortet.

1.) Wie funktioniert das mit dem Währungstausch

Viele von uns müssen im Urlaub Euro in eine fremde Währung tauschen. Spätestens dann fragt man sich wieder, wie das mit dem Währungstausch nochmal konkret funktioniert.

Im Grunde genommen kommt es auf mehrere Faktoren an: Wechselt man Bargeld oder zahlt man beispielsweise etwas mit der Bankomat- bzw. Debitkarte (also Buchgeld)? Und kauft man eine fremde Währung von der Bank oder soll die Bank die Fremdwährung in Euro zurückwechseln?

Außerdem sollte man wissen, dass es zwei unterschiedliche Kurse gibt: einen höheren und einen niedrigeren Fremdwährungskurs. Kauft man eine Fremdwährung, dann wird immer durch den niedrigeren Kurs dividiert. Tauscht man die Fremdwährung in Euro zurück, dann wird der höhere Kurs verwendet.

Hier ein konkretes Beispiel:

Angenommen, wir wollen für eine Reise 5.000,00 Türkische Lira (TRY) in Bargeld mitnehmen, d.h. von der Bank kaufen. Der Fremdwährungsbetrag wird durch den niedrigeren Valutenkurs dividiert.

Bei einem Kurs von: 18,85 / 21,55 bedeutet das: TRY 5.000,00 / 18,85 (niedrigerer Kurs) = EUR 265,25. Wir zahlen also EUR 265,25 an die Bank um TRY 5.000,00 zu erhalten.

Kommen wir von der Reise zurück und wollen die übrig gebliebenen Türkischen Lira (TRY) 365,00 bei unserer Hausbank in Euro zurückwechseln, dann verwenden wir den höheren Valutenkurs.

Bei einem Kurs: 18,85 / 21,55 bedeutet das: TRY 365,00 / 21,55 (höherer Kurs) = EUR 16,94. Wir bekommen EUR 16,94 von der Bank zurück.

2.) Was ist der Unterschied zwischen Brutto/Netto?

Eine der häufigsten Fragen, die uns begegnen ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto. Dabei ist es gleich ob der Bruttopreis vs. Nettopreis oder das Bruttogehalt vs. das Nettogehalt gemeint sind.

Starten wir mit den Preisen: Grundsätzlich gilt hier, dass die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer der Nettopreis ist. Das bedeutet, dass der Preis ohne Umsatzsteuer NETTO genannt wird und dieser sogenannte Nettopreis immer 100 Prozent ist.

Der Preis mit der Umsatzsteuer (also inklusive USt) ist dann der Bruttopreis. Je nach Umsatzsteuersatz (Österreich kennt drei unterschiedliche Sätze) entspricht der Bruttopreis dann entweder 120%, 113% oder 110% – also immer Nettopreis (100%) plus jeweiliger Umsatzsteuersatz.

Analog kann man das auf das Gehalt anwenden: Netto erhält man das Gehalt, das übrigbleibt, wenn alle Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. Brutto ist das Gehalt, von dem noch die Steuern und Sozialabgaben weggerechnet werden müssen, also der höhere Betrag.

3.) Wann bekommt man Skonto und wann Rabatte?

Genau genommen haben diese beiden Arten des Preisnachlasses so gut wie nichts miteinander zu tun. Ein vereinbarter Skonto darf vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, wenn man eine offene Rechnung innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. innerhalb von 14 Tagen) bezahlt. Der Skonto ist also an eine bestimmte Frist (=“Skontofrist“) gebunden. Ist die Frist vorbei, darf man sich auch keinen Skonto mehr abziehen.

Ein Rabatt hingegen wird unabhängig von einer bestimmten Zahlungsfrist gewährt. Die Gründe für Rabatte sind vielfältig. Treue Kunden, die regelmäßig einkaufen, erhalten oft einen Treuerabatt, oder wir alle kennen einen Ausverkaufsrabatt bei der Auflösung eines Geschäfts. Für den Kauf einer bestimmten Anzahl von Waren bzw. größerer Mengen gibt es manchmal einen Mengenrabatt, bei schadhafter, aber brauchbarer Ware, einen Mängelrabatt usw.

Gastautorin Mag. Irmgard Richter-Irschik studierte an der WU Wien Wirtschaftspädagogik und war vor ihrem Wechsel in die Bildungsbranche in der Steuer- und Unternehmensberatung tätig. Seit August 2022 ist sie Trainerin im WIFI Wien.
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