Als Profis für Finanzfragen haben Bilanzbuchhalter:innen eine Schlüsselposition im Unternehmen. Der klassische Weg in den Beruf führt zunächst in die Ausbildung zum/zur Buchhalter:in und hierauf aufbauend weiter zur Ausbildung zum/zur Bilanzbuchhalter:in. Aber: Für Wirtschaftsakademiker:innen ist auch ein Quereinstieg in den Lehrgang möglich. Wir haben bei Kurs- und Fachbereichsleitung nachgefragt, was es dabei zu beachten gilt.

1.) Für wen kommt ein Quereinstieg in den Lehrgang Bilanzbuchhaltung in Frage?

Ein Quereinstieg ist prinzipiell für alle Wirtschaftsakademiker:innen nach österreichischem Recht möglich. Am besten sind dafür jene qualifiziert, die neben wirtschaftlichen Basiskompetenzen ein besonderes Interesse an den Zahlenwerken eines Unternehmens entwickeln und dieses mit den fachspezifischen Kompetenzen einer Bilanzbuchhalter:innen-Ausbildung ergänzen möchten.

2.) Was macht den Quereinstieg für Wirtschaftsakademiker:innen interessant?

Der Einstieg in den Bilanzbuchhalter:innen-Lehrgang als Quereinsteiger:in schlägt die Brücke von der akademischen Vorbildung zum Berufseinstieg im Finanz- und Rechnungswesen. Die Inhalte punkten zudem mit einer höheren Praxisrelevanz im Vergleich zu den meisten akademischen Ausbildungen. Quereinsteiger:innen wird damit ermöglicht, das bisher Erlernte mit Praktiker:innen umzusetzen und direkt anzuwenden.

3.) Welche Unterlagen müssen von Quereinsteiger:innen nachgewiesen werden?

Ein Abschlusszeugnis eines einschlägigen Universitäts- bzw. Fachhochschulstudiums nach österreichischer Rechtslage (z.B.: BWL).

4.) Wieso können im Bilanzbuchhalter:innen-Lehrgang keine Teile angerechnet werden?

Mit der Ausbildung und den abschließenden Prüfungen zertifiziert die Finanzakademie des WIFI Wien ein einheitliches Kompetenzniveau der Teilnehmer:innen. Um dieses zu gewährleisten, können keine Teile aus anderen Vorbildungen angerechnet werden.

5.) Wie ist der Ablauf für Quereinsteiger:innen und welche Fristen sind zu beachten?

In der Regel starten zwei Bilanzbuchhaltungs-Lehrgänge im Herbst und einer im Frühling. Quereinsteiger:innen müssen vor Lehrgangsstart zwei schriftliche Quereinstiegsprüfungen in Steuerrecht und Buchhaltung/Bilanzierung positiv absolvieren. Dazu bieten wir vor Start der Lehrgänge jeweils zwei Prüfungstermine an – einen etwa 4 Monate und einen etwa 1 Monat vor Lehrgangsstart. Wir empfehlen, die beiden Prüfungen an jeweils zwei verschiedenen Terminen zu absolvieren.

Im Vorfeld der Prüfungen muss man sich als Quereinsteiger:in qualifizieren – hierzu sind die erforderlichen Nachweise bei unserem Kundenservice einzureichen. Erst in der Folge ist die Anmeldung zur Prüfung möglich.

6.) Wie kann man sich am besten auf die Quereinstiegsprüfung vorbereiten?

Um sich gut für die Prüfungen vorzubereiten, sollte man sich mit den Skripten aus den jeweiligen Modulen auseinandersetzen und genügend Zeit zum Lernen einplanen. Wer sich noch intensiver mit der Materie auseinandersetzen möchte, hat die Möglichkeit, sich für ein Repetitorium anzumelden. Dabei können offene theoretische und praktische Fragen mit Hilfe eines Trainers/einer Trainerin geklärt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eines der entsprechenden Module zu besuchen.

7.) Welche Berufsaussichten haben ausgebildete Bilanzbuchhalter:innen?

Absolvent:innen können in einem Unternehmen als Bilanzbuchhalter:innen starten oder sich als Bilanzbuchhalter:in selbstständig machen – entsprechende Expert:innen sind am Markt derzeit gefragt. Auch innerhalb der EU gibt es Möglichkeiten, als Bilanzbuchhalter:in tätig zu sein, da es hier in vielen Bereichen zu einer Rechtsharmonisierung kam.

Noch Fragen?

Sie interessieren sich für einen Quereinstieg in den Bilanzbuchhaltungs-Lehrgang und haben noch offene Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter 01/47677-5555 oder über unser Kontaktformular.

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