Alle Ösen und Haken sitzen genau dort, wo sie sitzen sollen, das Sicherheitsseil funktioniert tadellos. Los geht’s, jetzt kann Baumpfleger Cameron Conlan im Gastgarten „Häuserl am Stoan” in Döbling mit seiner Arbeit starten. Das Aufgabengebiet eines/einer Baumpfleger:in ist weit gespannt: Von der Baumpflanzung über fachkundige Baumpflege, Baumrodung und optimale Bewässerung bis hin zu Baumkontrolle und Verkehrssicherung. Conlans heutige Aufgabe: Die großen Bäume im Gastgarten bezüglich Verkehrssicherheit zu pflegen.
Wiens grüne Lunge
Wien ist eine der grünsten Städte weltweit. Wiens grüne Lunge – das sind 480.000 Stadtbäume und mehr als 8000 Hektar Wald. Die Stadtbäume stehen innerstädtisch auf den Straßen, in den Parks und zwischen den Gemeindebauten. Auf jede:n Wiener:in kommen mehr als fünf Bäume. Der Bezirk mit dem größten Waldanteil ist Hietzing.
Angefangen bei der wichtigen Eigenschaft, die Luft zu reinigen und zu erneuern, bieten Bäume viele weitere Qualitäten: ob als Augenweide in Alleen, als Schatten spendende Bäume im Park oder als Lärm- und Sichtschutz im Garten. Um Bäumen in unseren Städten nicht nur genug Lebensraum zu geben, sondern sie auch verkehrssicher zu machen, sind die Pflege und der Baumschnitt unumgänglich. Aber Baumpflege bedarf geschulter Fachkräfte. Zunehmende Hitze, Trockenheit und extreme Wetterereignisse machen auch vor Wien und seinen hunderttausenden Bäumen nicht Halt. Sie erfordern in den letzten Jahren erhöhte Pflege. Hier kommt der/die Baumpfleger:in ins Spiel, davon gibt es in Wien jedoch zu wenige.
Handwerk Baumpflege
Mit der Schaffung des/der geprüften Baumpfleger:in lt. ÖNORM 121122 gibt es eine gültige, anerkannte Qualifizierung in der Baumpflege: „Eine interessante Weiterbildungsmöglichkeit für Garten- und Grünflächengestalter:innen, Gartenarbeiter:innen, Landwirt:innen, Forstarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen des Straßendienstes und alle sonstigen interessierten Personen, die mit Bäumen zu tun haben”, erklärt WIFI Wien-Lehrgangsleiter Philipp Maichanitsch.
INFOS ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES IN WIEN
■ Wer ist der/die „Besitzer:in” eines Baums?
Der Baum gehört zum Grundstück, auf dem er stockt. Der/die Besitzer:in/Pächter:in/Nutzer:in hat dafür zu sorgen, dass der Baum, z.B. durch herabstürzende Äste, Pilzbefall oder Morschen, niemanden gefährdet oder Schaden zufügt. Steht der Baum auf einem Privatgrundstück, wo er niemandem Schaden zufügen kann, sind keine weiteren Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich.
■ Wie sind Bäume in Wien geschützt?
Das Wiener Baumschutzgesetz schützt alle Bäume in Wien, auch private. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Ausgenommen sind: Obstbäume, Bäume in Kleingärten, Bäume in Forsten. Ansprechstelle für Baumschutz-Angelegenheiten: Magistratische Bezirksämter. Sie sind die bei der Vollziehung des Wiener Baumschutzgesetzes zuständige Behörde.
■ Wann darf ich einen Baum fällen?
Jede:r Grundeigentümer:in (Bauberechtigte) muss den auf seinem Grundstück stockenden Baumbestand erhalten. Das Entfernen bedarf einer behördlichen Bewilligung. Wird die Entfernung eines Baumes bewilligt, so ist eine Ersatzpflanzung durchzuführen.
Alle weiteren Infos finden Sie unter: www.wien.gv.at/umwelt/parks/baumsutz