Sicherheitsfachkräfte sind ExpertInnen für das Thema Sicherheit im Betrieb. Wissen Sie, was eine Sicherheitsfachkraft können muss, womit sie zu tun hat und wie sie arbeitet? Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Quiz! Damit es nicht zu einfach ist, können auch mehrere Antworten richtig sein. Viel Vergnügen!

1

Ab welcher Anzahl von ArbeitnehmerInnen benötigt ein Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft?

a) ab einem/einer ArbeitnehmerIn.
b) ab mindestens fünf ArbeitnehmerInnen.
c) ab 50 ArbeitnehmerInnen.

Richtig ist Antwort a. Jedes Unternehmen, das ArbeitnehmerInnen beschäftigt – auch wenn es nur ein/e einzige/r ArbeitnehmerIn ist – muss eine Sicherheitsfachkraft einsetzen. Unternehmen mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen können einen Antrag bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) stellen und so kostenlos eine bei der AUVA angestellte Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen. Größere Unternehmen beschäftigen meist eigene Sicherheitsfachkräfte oder beauftragen sicherheitstechnische Zentren.

2

Bei welchen Aufgaben ziehen ArbeitgeberInnen Sicherheitsfachkräfte hinzu?

a) bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.
b) bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen.
c) bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.
d) bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen.
e) bei Veranstaltungen.

Richtig sind die Antworten a, b, c und d. ArbeitgeberInnen müssen Sicherheitsfachkräfte bei diesen vier und bei vielen weiteren Aufgaben beiziehen – wie z.B. bei der Planung von Arbeitsstätten, bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsablaufs, bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung, bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung, bei der Untersuchung und Abwehr von Arbeitsunfällen, etc. Der Schutz von Veranstaltungen gehört nicht zu den Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft, sondern wird von Securities erledigt.

3

Welche Kompetenzen benötigt eine Sicherheitsfachkraft?

a) Kommunikationsstärke
b) Konfliktmanagement
c) rechtliches Wissen
d) technisches Verständnis

Richtig sind alle Antworten! Eine Sicherheitsfachkraft benötigt bei ihrer Arbeit alle diese Kompetenzen, denn sie muss Gefahren einschätzen und beurteilen können, die für die Betriebssicherheit und die Sicherheit der MitarbeiterInnen relevanten Bestimmungen kennen, gut mit ArbeitnehmerInnen und der Firmenleitung kommunizieren und mit Konflikten im Betrieb, die bei ihrer Tätigkeit entstehen können, lösungsorientiert umgehen.

4

Welche Gesetze, Verordnungen, etc. enthalten Bestimmungen, die für die Arbeit von Sicherheitsfachkräften relevant sind?

a) Betriebsanlagenrecht
b) Wasserrechtsgesetz
c) Arbeitnehmerschutzgesetz
d) Abfallwirtschaftsgesetz
e) gesetzliche Regelungen für Baustellen
f) Maschinensicherheitsverordnung
g) Arbeitszeitgesetz
h) die VEXAT und VOLV-Verordnungen
i) Rechtsvorschriften zu gefährlichen Arbeitsstoffen und zu Schutzausrüstungen

 

Richtig sind alle Antworten! Alle diese Gesetze, Verordnungen etc. enthalten Bestimmungen, die für die Arbeit von Sicherheitsfachkräften relevant sind. Sicherheitsfachkräfte müssen die für ihre Arbeit relevanten Bestimmungen kennen und mit ihrer Arbeit für ihre Umsetzung bzw. die Befolgung dieser Bestimmungen sorgen.

5

Kann man als Sicherheitsfachkraft als Selbstständige/r arbeiten?

a) ja, mit Gewerbeschein.
b) nein, man arbeitet immer in einem Angestelltenverhältnis, entweder bei dem Unternehmen für das man als Sicherheitsfachkraft zuständig ist oder bei Sicherheitstechnik-Unternehmen, oder der AUVA.

Richtig ist Antwort a. Sicherheitsfachkräfte können sich mit Gewerbeschein selbstständig machen. Sie können aber auch bei dem Unternehmen, das sie als Sicherheitsfachkraft betreuen, bei Sicherheitstechnik-Unternehmen oder der AUVA angestellt sein.

6

Wem untersteht eine im Unternehmen angestellte Sicherheitsfachkraft?

a) Die Sicherheitsfachkraft untersteht dem/der FirmenchefIn.
b) Die Sicherheitsfachkraft untersteht einem/r dafür zuständigen AbteilungsleiterIn.
c) Die Sicherheitsfachkraft ist weisungsfrei.

Richtig sind die Antworten a und c. Eine Sicherheitsfachkraft untersteht in ihrer Rolle als Sicherheitsfachkraft immer der Firmenleitung, ist aber bei ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Wenn eine Sicherheitsfachkraft neben ihrer Arbeit als Sicherheitsfachkraft auch noch andere Aufgaben im Unternehmen erledigt, kann sie für diese Tätigkeiten auch einer anderen Abteilung zugeordnet sein.

7

Muss der/die Firmenchefin die Empfehlungen einer Sicherheitsfachkraft umsetzen?

a) die Geschäftsleitung sollte den Empfehlungen der Sicherheitsfachkraft folgen.
b) nein
c) nur wenn Gefahr im Verzug ist.

Richtig ist Antwort a. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Aspekten, die die Arbeit betreffen, zu sorgen, daher müssen Sie Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen setzen, Mittel dafür bereitstellen und ArbeitnehmerInnen dazu informieren und unterweisen.  Bei unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr müssen ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, ihre Tätigkeit einzustellen und sich durch sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes in Sicherheit zu bringen.

8

Was bedeutet der Ausdruck „Präventionszeit“?

a) Präventionszeit ist die Zeit, die eine Sicherheitsfachkraft dem Unternehmen zur Behebung von Sicherheitsmängeln gewährt.
b) Präventionszeit ist die gesetzlich vorgeschriebene, von der Betriebsgröße und -art und den Tätigkeiten der ArbeitnehmerInnen abhängige Betreuungszeit, die eine Sicherheitsfachkraft anteilsmäßig für den Arbeitnehmerschutz eines Betriebs mindestens aufwenden muss.
c) Präventionszeit ist die Zeit, die mindestens nötig ist, um Unfälle zu verhindern.

Richtig ist Antwort b. Die Präventionszeit ist die gesetzlich vorgeschriebene, von der Betriebsgröße abhängige Betreuungszeit, die eine Sicherheitsfachkraft anteilsmäßig für den Arbeitnehmerschutz eines Betriebs mindestens aufwenden muss. Ab 50 MitarbeiterInnen ist z.B. eine Präventionszeit von 1,2 Stunden pro ArbeitnehmerIn und Jahr für Büroarbeitsplätze und 1,5 Stunden für alle restlichen Arbeitsplätze vorgesehen. Von dieser Präventionszeit sind mindestens 40 Prozent von einer Sicherheitsfachkraft und mindestens 35 Prozent von einem/r ArbeitsmedizinerIn zu leisten. Die restlichen 25 Prozent werden je nach der Gefährdungssituation auf weitere Fachkräfte aufgeteilt.

9

Gibt es Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um Sicherheitsfachkraft werden zu können?

a) nein
b) ja, man benötigt ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium, eine Meister- oder Werkmeisterausbildung oder eine abgeschlossene HTL-Ausbildung und zwei Jahre berufliche Praxis.
c) ja, man benötigt Zusatzausbildungen, z.B. Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, Abfallbeauftragter, etc. und fünf Jahre berufliche Praxis.
d) ja, man muss einen Test ablegen und vier Jahre berufliche Praxis nachweisen – hilfreich sind dabei technische Grundkenntnisse und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Richtig sind die Antworten b und d. Um Sicherheitsfachkraft werden zu können, muss man entweder ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium oder eine Meister- oder Werkmeisterausbildung oder HTL-Ausbildung abgeschlossen plus zwei Jahre berufliche Praxis haben. Wenn man diese Vorrausetzungen nicht erfüllt, kann man einen Aufnahmetest (Single Choice) ablegen und muss vier Jahre berufliche Praxis haben, um Sicherheitsfachkraft werden zu können.

10

Welche Ausbildung benötigt man als Sicherheitsfachkraft?

a) man durchläuft eine einwöchige Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft im Betrieb.
b) man absolviert eine Ausbildung mit mindestens 288 Lehreinheiten und muss eine mündliche und schriftliche Prüfung bestehen.
c) man durchläuft eine dreitägige Schulung im Betrieb, wenn man bereits eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert und zehn Jahre Berufserfahrung hat.

Richtig ist Antwort b. Sicherheitsfachkräfte absolvieren eine Ausbildung mit mindestens 288 Lehreinheiten gemäß der Sicherheitsfachkraftverordnung und müssen eine mündliche und schriftliche Prüfung bestehen.

11

Mit wem arbeitet eine Sicherheitsfachkraft zusammen?

a) mit dem/der ArbeitgeberIn
b) mit ArbeitnehmerInnen
c) mit dem Betriebsrat
d) mit sonstigen Fachkräften wie z.B. QualitätsmanagerInnen, ArbeitsmedizinerInnen, Brandschutzbeauftragten, Umweltbeauftragten, etc.
e) mit dem Arbeitsinspektorat
f) mit der Bezirkshauptmannschaft

Richtig sind alle Antworten! Eine Sicherheitsfachkraft berät den/die ArbeitgeberIn auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung und unterstützt sie oder ihn bei der Erfüllung ihrer/seiner Pflichten auf diesen Gebieten. Genauso berät die Sicherheitsfachkraft ArbeitnehmerInnen, arbeitet mit sonstigen Fachkräften des Unternehmens und dem Betriebsrat zusammen und hat auch mit dem Arbeitsinspektorat und der Bezirkshauptmannschaft zu tun.

 

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