Mit dem Energiekostenzuschuss 1 und 2 hat die Bundesregierung ein Anti-Teuerungspaket auf den Weg gebracht. In ihrem Gastbeitrag gibt Daniela Teichmeister, Controllerin und Finance-Managerin, einen Überblick, was gefördert wird und welche Umsatzgrenzen dabei zu beachten sind.

Energiekostenzuschuss I

Beim Energiekostenzuschuss I, der bis zum 20.01.2023 beim AWS-Fördermanager beantragt werden konnte, wird unterteilt in Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 700.000,00 Euro und in Unternehmen mit einem Umsatz über 700.000,00 Euro. Gefördert werden Unternehmen die energieintensiv sind und deren Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes kommen. Für Unternehmen unter 700.000,00 Euro Umsatz entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%. Förderbar sind weiters nur gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, nicht jedoch Unternehmen, die im energieproduzierenden oder mineralölverarbeitenden Bereich tätig sind, sowie Land- und Forstwirte in der Urproduktion.

Gefördert werden Strom, Erdgas sowie Treibstoffe. Der förderfähige Zeitraum geht vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022. Weiters gibt es 4 Berechnungsstufen, gestaffelt nach den Energiekosten. Generell ist eine Förderuntergrenze von 2.000,00 Euro vorgesehen, was Energiemehrkosten in der Höhe von 6.666,67 Euro im betreffenden Förderzeitraum voraussetzt. Um jedoch auch Kleinst- und Kleinbetriebe zu unterstützen, ist zudem ein Pauschalfördermodell vorgesehen, für das die näheren Details noch bekanntgegeben werden.

Die Berechnungsstufen

Stufe 1 (Energiekostenzuschuss bis maximal 400.000,00 Euro): Hier werden Strom, Erdgas und Treibstoff als Berechnungsgrundlage herangezogen und es werden die Preisdifferenzen zwischen 2021 und 2022 mit 30% gefördert.

Stufe 2 (Energiekostenzuschuss bis maximal 2 Mio. Euro): Diese Stufe exkludiert Treibstoffe und setzt die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas voraus.

Stufe 3 (Energiekostenzuschuss bis max. 25 Mio. Euro): Diese Stufe setzt zudem einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten voraus.

Stufe 4 (Energiekostenzuschuss bis max. 50 Mio. Euro): Hier fallen nur ausgewählte Betriebe hinein.

Energiekostenzuschuss II

Der vorgesehene Energiekostenzuschuss 2 betrifft den Förderzeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023. Hier sind 5 Förderstufen vorgesehen, bei denen es, die Mehrkosten von Energie betreffend, zu einer Erhöhung der Förderintensität kommt: In Stufe 1 von 30 % auf 60% und in Stufe 2 von 30 % auf 50 %.

Auch dieser Antrag ist über den AWS-Fördermanager einzureichen bezieht sich auf Energiekosten wie Treibstoffe, Erdgas, Strom, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Zudem soll es wie beim Energiekostenzuschuss 1 für die Stufen 3 bis 5 einschränkende Kriterien wie zum Beispiel Gewinn, Bonus- und Dividendenzahlungen geben.

Gastautorin Daniela Teichmeister ist Trainerin und Prüferin für Buchhaltung, Bilanzierung und Personalverrechnung an der WIFI Wien Finanzakademie. In einem internationalen Konzern ist sie zudem in einer globalen Finance- und Projektmanager-Funktion tätig.
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