Arbeitsrecht NEU in der Praxis umgesetzt

Arbeitsrechtliche Bestimmungen werden immer umfangreicher und unterliegen stetigen Neuerungen. Bei der praktischen Umsetzung geht es um interne Prozessanpassungen, Vertragsanpassungen, IT-Systemadaptionen, Prüfung von Dienstvereinbarungen bis hin zur transparenten Information der Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen. Was die pikantesten Neuerungen des Arbeitsrechts ab 2018 sind, und was das für HR und Führung bedeutet präsentierte der Arbeitsrechtsexperte Dr. Günter Steinlechner (WK Wien) am 7.3.2018 auf Einladung der WIFI Wien Unternehmensentwicklung beim Business Breakfast vor rund 100 aufmerksamen Gästen. Steinlechner gab wertvolle Einblicke in Neuerungen wie etwa die Angleichung von Arbeitern und Angestellten, die Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher Auflösung oder den Entfall der Auflösungsabgabe.

Steinlechners Fazit: Einige Neuerungen werden administrative und interne kommunikative Anpassungen erfordern, in anderen Teilaspekten wäre eine umfassende Reaktion von Seiten HR nur im geringem Maße erforderlich. Es sei jedoch immer gut, vorbereitet zu sein und sein Wissen up-to-date zu halten, um so Stolpersteine zu überspringen.

Wer mehr erfahren will, besucht am besten die dreiteilige Abend-Seminarreihe Arbeitsrecht mit Dr. Günter Steinlechner im WIFI Management Forum.

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Bilder: WIFI Wien (c) Florian Wieser