Unter Hasspostings versteht man verschiedene Formen von menschenverachtenden Äußerungen im Internet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich mit großer Aggression gegen andere richten. Ein neuer Leitfaden von Saferinternet.at zeigt, wie man als Nutzer gegen Hasspostings aktiv werden kann.

In einer repräsentativen Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) haben zwei Drittel der Befragten bestätigt, schon Hasskommentare im Internet gesehen zu haben. Jeder Vierte gibt sogar an, dass dies öfters der Fall gewesen ist. Insbesondere junge Menschen (14-24 Jahre) nehmen Hasspostings eher wahr. Laut der Studie ist es in dieser Altersgruppe jeder Zweite. 56% der jüngeren Befragten geben an, sich mit einem Hasskommentar schon mal näher befasst zu haben. Das heißt, diesen gelesen, den Verlauf der Kommentare verfolgt, das Profil des Verfassers aufgerufen oder mit anderen über den Kommentar gesprochen zu haben.
Ein Zeichen, dass Hasspostings gerade junge Menschen nicht kalt lassen.
Umso wichtiger ist es, Hasspostings im Unterricht zum Thema zu machen. Beispiele zu nennen, Erfahrungen auszutauschen und zu diskutieren. Und auch anzusprechen, was der einzelne tun kann, um den Hass im Netz zu mindern:

  • Beispielsweise dem Betreiber einer Site ein Hassposting zu melden.
  • Auch besteht in den meisten Sozialen Netzwerken die Möglichkeit andere Nutzer zu blockieren.
  • Oder auf ein Hassposting sachlich in einem eigenen Post hinzuweisen. Hierbei reicht beispielsweise vollkommen ein: „Das ist rassistisch.“
  • Auch empfiehlt es sich, gegen ein Hassposting zu argumentieren. Dies allerdings nicht, um den Hater umzustimmen. Ziel ist es, die eigene Meinung zu äußern, um andere Mitlesende zu erreichen.

Was den wenigsten Verfassern von Hasspostings bewusst sein dürfte:

Hasspostings können strafbar sein

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem Posting zu Gewalt aufgerufen wird oder wenn es sich um üble Nachrede oder Beleidigung handelt. Straftatbestände gibt es mehrere.
Was viele außerdem nicht wissen: Auch das befürwortende Teilen, Re-Posten oder „Liken“ von Hasspostings kann strafbar sein.

Allerdings ist nicht jeder hasserfüllte Kommentar im Netz strafbar. „In vielen Fällen besteht eine Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Gesetzesverstoß“, heißt es im Leitfaden von Saferinternet.at. Besteht allerdings die Vermutung, dass es sich bei einem Hassposting um einen Kommentar handelt, der einen Straftatbestand erfüllt, kann bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

 

Quellen und weiterführende Links:

https://www.saferinternet.at/news/news-detail/article/leitfaden-aktiv-gegen-hasspostings-625/

http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Veranstaltungen_und_Preise/Medienversammlung/2016/EthikimNetz_Hate_Speech-PP.pdf

http://www.zara.or.at/index.php/archiv/9835

 

Bildquelle: Antonio Guillem/Shutterstock.com